ZYPERN LPPHU QRFK EHVHW]W • LPPHU QRFK JHWHLOW
ZYPERN LPPHU QRFK EHVHW]W • LPPHU QRFK JHWHLOW Am 20. Juli 1974 fielen die Streitkräfte der Türkei auf der Insel Zypern ein und verstießen damit gegen alle Regeln des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen. LPPHU QRFK EHVHW]W • LPPHU QRFK JHWHLOW Am 20. Juli 1974 fielen die Streitkräfte der Türkei auf der Insel Zypern ein und verstießen damit gegen alle Regeln des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen. LPPHU QRFK EHVHW]W • LPPHU QRFK JHWHLOW Am 20. Juli 1974 fielen die Streitkräfte der Türkei auf der Insel Zypern ein und verstießen damit gegen alle Regeln des Völkerrechts, einschließlich der Charta der Vereinten Nationen.
Auswirkungen der türkischen Militärinvasion und der anhaltenden Besatzung: • Die Türkei hält weiterhin illegal mehr als 36,2 % des Staatsgebiets der Republik Zypern besetzt. • 162.000 griechisch-zyprische Bürger wurden vertrieben und leben nach wie vor als Flüchtlinge in ihrem eigenen Heimatland, wobei ihnen durch die Besatzungsbehörden bis heute das Recht auf Rückkehr in ihre Häuser und auf Nutzung ihres Eigentums vorenthalten wird. • Bis Ende 1975 war die überwiegende Mehrheit der türkisch-zyprischen Bevölkerung, die in den von der rechtmäßigen Regierung kontrollierten Gebieten lebte, infolge der Erpressungspolitik der Türkei gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und in das von der Türkei besetzte Gebiet der Republik Zypern umzusiedeln. • 746 Personen, darunter Zivilisten und Soldaten, gelten weiterhin als vermisst, da sich die türkische Seite weigert, uneingeschränkt bei der Klärung ihres Schicksals zusammenzuarbeiten. • Es haben sich 20.000 griechische Zyprer und Maroniten dafür entschieden, ihr Zuhause trotz der türkischen Besatzung nicht zu verlassen. Dennoch wurden die meisten von jenen, die zurückgeblieben waren – insbesondere auf der Halbinsel von Karpasia – nach und nach gezwungen, die Region zu verlassen. • Die Zahl der griechisch-zyprischen und maronitischen Einwohner, die heute in diesem Gebiet leben, ist ganz erheblich auf 300 Personen zurückgegangen. Dies ist das Ergebnis anhaltender Schikanen, von Bewegungsbeschränkungen, der Verweigerung des Zugangs zu angemessener medizinischer Versorgung, des Mangels an ausreichenden Bildungseinrichtungen über die Grundschulbildung hinaus bin hin zur Einschränkung des Rechts auf Nutzung ihres Grundbesitzes und des Rechts auf freie Ausübung ihrer Religion. Es handelt sich um eine gezielte Politik der ethnischen Säuberung, die die eingeschlossenen Menschen dazu zwang, ihre Häuser zu verlassen. • Die Türkei betreibt seit 1974 eine systematische Besiedlungspolitik im besetzten Teil Zyperns durch die massenhafte Umsiedlung von mehr als 160.000 türkischer Staatsangehöriger aus der Türkei, mit dem =LHO GLH GHPRJUDÀVFKH =XVDPPHQVHW]XQJ ]X YHUlQdern und das Bevölkerungsgleichgewicht auf der Insel zu verschieben. Daher sind die türkisch-zyprischen Einwohner heute zahlenmäßig weitaus geringer als die Truppen und Siedler aus der Türkei, das heißt, sie stellen in den besetzten Gebieten eine Minderheit dar. • Das Besatzungsregime rief in völliger Übereinstimmung mit dem erklärten Ziel der Türkei, die Insel zu teilen und ethnisch zu spalten, am 15. November 1983 einseitig die sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“ aus - eine Handlung, die von der internationalen Gemeinschaft als illegal und rechtlich ungültig verurteilt wurde. Insbesondere hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit den Resolutionen 541 (1983) und 550 (1984) diese Bezeichnung abgelehnt, sie als rechtlich ungültig bezeichnet, deren Rücknahme gefordert und alle Staaten aufgefordert, die durch die Abspaltungsmaßnahmen geschaffene Einheit nicht anzuerkennen und die separatistische Einheit keinesfalls zu unterstützen oder sie in irgendeiner Weise zu fördern. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Rechtssache Loizidou gegen die Türkei bestätigt hat, dass er in Zypern keinen anderen Staat als die Republik Zypern anerkennt, dass die sogenannte „TRNC“ nach internationalem Recht kein Staat ist und dass die Türkei aufgrund der effektiven Kontrolle, die sie in den besetzten Gebieten durch die Präsenz von mehr als 30.000 Soldaten ausübt, für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. • Es wird sowohl die widerrechtliche Inbesitznahme griechisch-zyprischen Eigentums durch den illegalen Wiederaufbau von Gebäuden auf griechischzyprischem Land als auch der illegale Verkauf des Eigentums griechischer Zyprer, die nach der türkischen Invasion aus ihren Häusern vertrieben wurden, fortgesetzt. • Die Vertreibung der griechisch-zyprischen Einwohner der Region, die Zerstörung des kulturellen ErEHV XQG GLH LOOHJDOH $ElQGHUXQJ GHU JHRJUDÀVFKHQ Bezeichnungen und Ortsnamen im besetzten Teil Zyperns zielen darauf ab, alle griechischen und christlichen Elemente zu beseitigen, die hier bereits seit Jahrhunderten bestanden, um die Region somit letztendlich zu türkisieren. Die Umsiedlung von Siedlern zielt darauf ab, das soziale Gefüge im besetzten Teil Zyperns zu verändern, um sicherzustellen, dass sich die türkisch-zyprische Führung den politischen Vorgaben der türkischen Regierung fügt. Auswirkungen der türkischen Militärinvasion und der anhaltenden Besatzung: • Die Türkei hält weiterhin illegal mehr als 36,2 % des Staatsgebiets der Republik Zypern besetzt. • 162.000 griechisch-zyprische Bürger wurden vertrieben und leben nach wie vor als Flüchtlinge in ihrem eigenen Heimatland, wobei ihnen durch die Besatzungsbehörden bis heute das Recht auf Rückkehr in ihre Häuser und auf Nutzung ihres Eigentums vorenthalten wird. • Bis Ende 1975 war die überwiegende Mehrheit der türkisch-zyprischen Bevölkerung, die in den von der rechtmäßigen Regierung kontrollierten Gebieten lebte, infolge der Erpressungspolitik der Türkei gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und in das von der Türkei besetzte Gebiet der Republik Zypern umzusiedeln. • 746 Personen, darunter Zivilisten und Soldaten, gelten weiterhin als vermisst, da sich die türkische Seite weigert, uneingeschränkt bei der Klärung ihres Schicksals zusammenzuarbeiten. • Es haben sich 20.000 griechische Zyprer und Maroniten dafür entschieden, ihr Zuhause trotz der türkischen Besatzung nicht zu verlassen. Dennoch wurden die meisten von jenen, die zurückgeblieben waren – insbesondere auf der Halbinsel von Karpasia – nach und nach gezwungen, die Region zu verlassen. • Die Zahl der griechisch-zyprischen und maronitischen Einwohner, die heute in diesem Gebiet leben, ist ganz erheblich auf 300 Personen zurückgegangen. Dies ist das Ergebnis anhaltender Schikanen, von Bewegungsbeschränkungen, der Verweigerung des Zugangs zu angemessener medizinischer Versorgung, des Mangels an ausreichenden Bildungseinrichtungen über die Grundschulbildung hinaus bin hin zur Einschränkung des Rechts auf Nutzung ihres Grundbesitzes und des Rechts auf freie Ausübung ihrer Religion. Es handelt sich um eine gezielte Politik der ethnischen Säuberung, die die eingeschlossenen Menschen dazu zwang, ihre Häuser zu verlassen. • Die Türkei betreibt seit 1974 eine systematische Besiedlungspolitik im besetzten Teil Zyperns durch die massenhafte Umsiedlung von mehr als 160.000 türkischer Staatsangehöriger aus der Türkei, mit dem =LHO GLH GHPRJUDÀVFKH =XVDPPHQVHW]XQJ ]X YHUlQdern und das Bevölkerungsgleichgewicht auf der Insel zu verschieben. Daher sind die türkisch-zyprischen Einwohner heute zahlenmäßig weitaus geringer als die Truppen und Siedler aus der Türkei, das heißt, sie stellen in den besetzten Gebieten eine Minderheit dar. • Das Besatzungsregime rief in völliger Übereinstimmung mit dem erklärten Ziel der Türkei, die Insel zu teilen und ethnisch zu spalten, am 15. November 1983 einseitig die sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“ aus - eine Handlung, die von der internationalen Gemeinschaft als illegal und rechtlich ungültig verurteilt wurde. Insbesondere hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit den Resolutionen 541 (1983) und 550 (1984) diese Bezeichnung abgelehnt, sie als rechtlich ungültig bezeichnet, deren Rücknahme gefordert und alle Staaten aufgefordert, die durch die Abspaltungsmaßnahmen geschaffene Einheit nicht anzuerkennen und die separatistische Einheit keinesfalls zu unterstützen oder sie in irgendeiner Weise zu fördern. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Rechtssache Loizidou gegen die Türkei bestätigt hat, dass er in Zypern keinen anderen Staat als die Republik Zypern anerkennt, dass die sogenannte „TRNC“ nach internationalem Recht kein Staat ist und dass die Türkei aufgrund der effektiven Kontrolle, die sie in den besetzten Gebieten durch die Präsenz von mehr als 30.000 Soldaten ausübt, für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. • Es wird sowohl die widerrechtliche Inbesitznahme griechisch-zyprischen Eigentums durch den illegalen Wiederaufbau von Gebäuden auf griechischzyprischem Land als auch der illegale Verkauf des Eigentums griechischer Zyprer, die nach der türkischen Invasion aus ihren Häusern vertrieben wurden, fortgesetzt. • Die Vertreibung der griechisch-zyprischen Einwohner der Region, die Zerstörung des kulturellen ErEHV XQG GLH LOOHJDOH $ElQGHUXQJ GHU JHRJUDÀVFKHQ Bezeichnungen und Ortsnamen im besetzten Teil Zyperns zielen darauf ab, alle griechischen und christlichen Elemente zu beseitigen, die hier bereits seit Jahrhunderten bestanden, um die Region somit letztendlich zu türkisieren. Die Umsiedlung von Siedlern zielt darauf ab, das soziale Gefüge im besetzten Teil Zyperns zu verändern, um sicherzustellen, dass sich die türkisch-zyprische Führung den politischen Vorgaben der türkischen Regierung fügt. Auswirkungen der türkischen Militärinvasion und der anhaltenden Besatzung: • Die Türkei hält weiterhin illegal mehr als 36,2 % des Staatsgebiets der Republik Zypern besetzt. • 162.000 griechisch-zyprische Bürger wurden vertrieben und leben nach wie vor als Flüchtlinge in ihrem eigenen Heimatland, wobei ihnen durch die Besatzungsbehörden bis heute das Recht auf Rückkehr in ihre Häuser und auf Nutzung ihres Eigentums vorenthalten wird. • Bis Ende 1975 war die überwiegende Mehrheit der türkisch-zyprischen Bevölkerung, die in den von der rechtmäßigen Regierung kontrollierten Gebieten lebte, infolge der Erpressungspolitik der Türkei gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und in das von der Türkei besetzte Gebiet der Republik Zypern umzusiedeln. • 746 Personen, darunter Zivilisten und Soldaten, gelten weiterhin als vermisst, da sich die türkische Seite weigert, uneingeschränkt bei der Klärung ihres Schicksals zusammenzuarbeiten. • Es haben sich 20.000 griechische Zyprer und Maroniten dafür entschieden, ihr Zuhause trotz der türkischen Besatzung nicht zu verlassen. Dennoch wurden die meisten von jenen, die zurückgeblieben waren – insbesondere auf der Halbinsel von Karpasia – nach und nach gezwungen, die Region zu verlassen. • Die Zahl der griechisch-zyprischen und maronitischen Einwohner, die heute in diesem Gebiet leben, ist ganz erheblich auf 300 Personen zurückgegangen. Dies ist das Ergebnis anhaltender Schikanen, von Bewegungsbeschränkungen, der Verweigerung des Zugangs zu angemessener medizinischer Versorgung, des Mangels an ausreichenden Bildungseinrichtungen über die Grundschulbildung hinaus bin hin zur Einschränkung des Rechts auf Nutzung ihres Grundbesitzes und des Rechts auf freie Ausübung ihrer Religion. Es handelt sich um eine gezielte Politik der ethnischen Säuberung, die die eingeschlossenen Menschen dazu zwang, ihre Häuser zu verlassen. • Die Türkei betreibt seit 1974 eine systematische Besiedlungspolitik im besetzten Teil Zyperns durch die massenhafte Umsiedlung von mehr als 160.000 türkischer Staatsangehöriger aus der Türkei, mit dem =LHO GLH GHPRJUDÀVFKH =XVDPPHQVHW]XQJ ]X YHUlQdern und das Bevölkerungsgleichgewicht auf der Insel zu verschieben. Daher sind die türkisch-zyprischen Einwohner heute zahlenmäßig weitaus geringer als die Truppen und Siedler aus der Türkei, das heißt, sie stellen in den besetzten Gebieten eine Minderheit dar. • Das Besatzungsregime rief in völliger Übereinstimmung mit dem erklärten Ziel der Türkei, die Insel zu teilen und ethnisch zu spalten, am 15. November 1983 einseitig die sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“ aus - eine Handlung, die von der internationalen Gemeinschaft als illegal und rechtlich ungültig verurteilt wurde. Insbesondere hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit den Resolutionen 541 (1983) und 550 (1984) diese Bezeichnung abgelehnt, sie als rechtlich ungültig bezeichnet, deren Rücknahme gefordert und alle Staaten aufgefordert, die durch die Abspaltungsmaßnahmen geschaffene Einheit nicht anzuerkennen und die separatistische Einheit keinesfalls zu unterstützen oder sie in irgendeiner Weise zu fördern. Es sei ferner darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der Rechtssache Loizidou gegen die Türkei bestätigt hat, dass er in Zypern keinen anderen Staat als die Republik Zypern anerkennt, dass die sogenannte „TRNC“ nach internationalem Recht kein Staat ist und dass die Türkei aufgrund der effektiven Kontrolle, die sie in den besetzten Gebieten durch die Präsenz von mehr als 30.000 Soldaten ausübt, für die Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. • Es wird sowohl die widerrechtliche Inbesitznahme griechisch-zyprischen Eigentums durch den illegalen Wiederaufbau von Gebäuden auf griechischzyprischem Land als auch der illegale Verkauf des Eigentums griechischer Zyprer, die nach der türkischen Invasion aus ihren Häusern vertrieben wurden, fortgesetzt. • Die Vertreibung der griechisch-zyprischen Einwohner der Region, die Zerstörung des kulturellen ErEHV XQG GLH LOOHJDOH $ElQGHUXQJ GHU JHRJUDÀVFKHQ Bezeichnungen und Ortsnamen im besetzten Teil Zyperns zielen darauf ab, alle griechischen und christlichen Elemente zu beseitigen, die hier bereits seit Jahrhunderten bestanden, um die Region somit letztendlich zu türkisieren. Die Umsiedlung von Siedlern zielt darauf ab, das soziale Gefüge im besetzten Teil Zyperns zu verändern, um sicherzustellen, dass sich die türkisch-zyprische Führung den politischen Vorgaben der türkischen Regierung fügt.
Eine Reihe von Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, sowie auch mehrere von anderen internationalen Organisationen verabschiedete Resolutionen spiegeln die weltweite Verurteilung der türkischen Invasion und der anschließenden aggressiven Aktionen gegen die Republik Zypern wider. Diese Resolutionen fordern unter anderem den Abzug der ausländischen Besatzungstruppen, die sichere Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und die Aufklärung des Schicksals der vermissten Personen. Des Weiteren wird darin zur Achtung der Menschenrechte aller Zyprer und zur Wahrung der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Integrität Zyperns aufgerufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2001 zur 4. zwischenstaatlichen Beschwerde Zyperns gegen die Türkei diese wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Zypern verurteilt. Im Jahr 2014 entschied der Gerichtshof in einem neueren Urteil, dass eine gerechte Entschädigung (just satisfaction) zu leisten ist und zwar in Höhe von 30 Millionen Euro, die die Türkei an die Familien der Vermissten zahlen muss, sowie 60 Millionen Euro an die eingeschlossenen griechisch-zyprischen Bewohner der Halbinsel Karpasia. Seit dem Jahr 1975 werden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sowie der beiden High-Level-Abkommen Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage geführt. Das erste dieser Abkommen wurde 1977 unterzeichnet und legte die Leitlinien für die weiteren Verhandlungen fest. Das zweite High-Level-Abkommen, das 1979 unterzeichnet wurde, enthielt Bestimmungen über die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie ausreichende Garantien für die Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Republik Zypern. Es sah des Weiteren vor, dass der Frage der Rückgabe von Famagusta an die rechtmäßigen Bewohner der Stadt Vorrang eingeräumt werden sollte. Von Mai 2015 bis Juni 2017 wurden die einschlägigen Verhandlungen intensiv fortgesetzt, wobei in einer Reihe zentraler Fragen erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Durch die Einleitung eines neuen Verfahrens für substanzielle Verhandlungen wurde Eine Reihe von Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, sowie auch mehrere von anderen internationalen Organisationen verabschiedete Resolutionen spiegeln die weltweite Verurteilung der türkischen Invasion und der anschließenden aggressiven Aktionen gegen die Republik Zypern wider. Diese Resolutionen fordern unter anderem den Abzug der ausländischen Besatzungstruppen, die sichere Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und die Aufklärung des Schicksals der vermissten Personen. Des Weiteren wird darin zur Achtung der Menschenrechte aller Zyprer und zur Wahrung der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Integrität Zyperns aufgerufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2001 zur 4. zwischenstaatlichen Beschwerde Zyperns gegen die Türkei diese wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Zypern verurteilt. Im Jahr 2014 entschied der Gerichtshof in einem neueren Urteil, dass eine gerechte Entschädigung (just satisfaction) zu leisten ist und zwar in Höhe von 30 Millionen Euro, die die Türkei an die Familien der Vermissten zahlen muss, sowie 60 Millionen Euro an die eingeschlossenen griechisch-zyprischen Bewohner der Halbinsel Karpasia. Seit dem Jahr 1975 werden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sowie der beiden High-Level-Abkommen Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage geführt. Das erste dieser Abkommen wurde 1977 unterzeichnet und legte die Leitlinien für die weiteren Verhandlungen fest. Das zweite High-Level-Abkommen, das 1979 unterzeichnet wurde, enthielt Bestimmungen über die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie ausreichende Garantien für die Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Republik Zypern. Es sah des Weiteren vor, dass der Frage der Rückgabe von Famagusta an die rechtmäßigen Bewohner der Stadt Vorrang eingeräumt werden sollte. Von Mai 2015 bis Juni 2017 wurden die einschlägigen Verhandlungen intensiv fortgesetzt, wobei in einer Reihe zentraler Fragen erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Durch die Einleitung eines neuen Verfahrens für substanzielle Verhandlungen wurde Eine Reihe von Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, sowie auch mehrere von anderen internationalen Organisationen verabschiedete Resolutionen spiegeln die weltweite Verurteilung der türkischen Invasion und der anschließenden aggressiven Aktionen gegen die Republik Zypern wider. Diese Resolutionen fordern unter anderem den Abzug der ausländischen Besatzungstruppen, die sichere Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und die Aufklärung des Schicksals der vermissten Personen. Des Weiteren wird darin zur Achtung der Menschenrechte aller Zyprer und zur Wahrung der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Integrität Zyperns aufgerufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2001 zur 4. zwischenstaatlichen Beschwerde Zyperns gegen die Türkei diese wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Zypern verurteilt. Im Jahr 2014 entschied der Gerichtshof in einem neueren Urteil, dass eine gerechte Entschädigung (just satisfaction) zu leisten ist und zwar in Höhe von 30 Millionen Euro, die die Türkei an die Familien der Vermissten zahlen muss, sowie 60 Millionen Euro an die eingeschlossenen griechisch-zyprischen Bewohner der Halbinsel Karpasia. Seit dem Jahr 1975 werden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sowie der beiden High-Level-Abkommen Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage geführt. Das erste dieser Abkommen wurde 1977 unterzeichnet und legte die Leitlinien für die weiteren Verhandlungen fest. Das zweite High-Level-Abkommen, das 1979 unterzeichnet wurde, enthielt Bestimmungen über die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie ausreichende Garantien für die Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Republik Zypern. Es sah des Weiteren vor, dass der Frage der Rückgabe von Famagusta an die rechtmäßigen Bewohner der Stadt Vorrang eingeräumt werden sollte. Von Mai 2015 bis Juni 2017 wurden die einschlägigen Verhandlungen intensiv fortgesetzt, wobei in einer Reihe zentraler Fragen erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Durch die Einleitung eines neuen Verfahrens für substanzielle Verhandlungen wurde
das internationale Interesse wiederbelebt und so eine neue positive Dynamik für die Lösung des Problems geschaffen. Die anschließende internationale Zypern-Konferenz in Crans-Montana, Schweiz, (28. Juni bis 7. Juli 2017) scheiterte allerdings, da die Türkei auf einer dauerhaften Präsenz ihrer Truppen auf Zypern und der Beibehaltung ihrer Interventionsrechte bestand. Vom 27. - 29. April 2021 berief der UNO-Generalsekretär die Informelle Genfer ZypernKonferenz 5+1 ein, um einen Ausweg für die Wiederaufnahme direkter Gespräche zur Lösung der Zypernfrage zu finden. Leider führten jedoch die Weigerung der Türkei sowie auch des Führers der türkisch-zyprischen Gemeinschaft, ihr Bekenntnis zu der vereinbarten Grundlage einer bikommunalen und bizonalen Föderation mit politischer Gleichberechtigung, so wie sie in den Resolutionen der Vereinten Nationen festgelegt ist, zu erneuern sowie ihre beharrliche Forderung auf einer gleichberechtigten „ZweiStaaten-Lösung” als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Gespräche und die Ablehnung des Vorschlags des Generalsekretärs, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, in eine Sackgasse. Darüber hinaus hat die Türkei neue vollendete Tatsachen in den besetzten Gebieten Zyperns geschaffen und weitere rechtswidrige Maßnahmen in Varosia, dem umzäunten Gebiet von Famagusta, angekündigt. Diese Aktionen wurden in einer Erklärung des Präsidenten des Sicherheitsrats vom 23. Juli 2021 verurteilt, mit der die unverzügliche Rücknahme aller illegalen Aktionen und die umfassende Einhaltung der einschlägigen UN-Resolutionen gefordert wurden, welche die Unterstellung von Varosia unter die Verwaltung durch die Vereinten Nationen vorsahen. 'DV (QJDJHPHQW GHV 81ř *HQHUDOVHNUHWÁUV IÙU GLH :LHGHUDXIQDKPH VXEVWDQ]LHOOHU Verhandlungen, die zu einer für alle Seiten akzeptablen Lösung im Rahmen der Vereinten Nationen führen sollen, spiegelt sich im Januar 2024 sowohl in der Ernennung von Frau Maria Angela Holguin Cuellar zu seiner persönlichen Gesandten wider, als auch in der Einberufung des informellen Treffens über Zypern im erweiterten Format, das auf seine Initiative hin vom 17. - 18. Januar 2025 in Genf stattfand. 6HLW 1RYHPEHU ÞQGHQ 7UHIIHQ ]ZLVFKHQ GHP 3UÁVLGHQWHQ GHU 5HSXEOLN 1LNRV &KULVWR doulidis, und dem Führer der türkisch-zyprischen Gemeinschaft, Tufan Erhürman, statt. Ziel dieser Treffen ist es, Schritt für Schritt dazu beizutragen, die notwendigen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme substanzieller Verhandlungen mit Inhalt, Perspektive und konkreten Ergebnissen zu schaffen. Die Aufrechterhaltung offener und ehrlicher Kommunikationskanäle dient dem Ziel der Wiederaufnahme direkter Gespräche zur Lösung der Zypernfrage auf der vereinbarten Grundlage einer bikommunalen, bizonalen Föderation mit politischer Gleichberechtigung. In denselben Rahmen fügen sich auch die kontinuierlichen Initiativen von Präsident Christodoulidis ein, sowie die von ihm unterbreiteten konstruktiven Vorschläge, die in der Praxis den ungebrochenen Willen der Republik Zypern zur Schaffung eines positiven Klimas für die Wiederaufnahme substanzieller Verhandlungen verdeutlichen.
PIO 132/2026 - 400 (German) 3XEOLVKHG E\ WKH 3UHVV DQG ΖQIRUPDWLRQ 2ɝFH 3ULQWHG E\ WKH *RYHUQPHQW 3ULQWLQJ 2ɝFH
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