Eine Reihe von Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, sowie auch mehrere von anderen internationalen Organisationen verabschiedete Resolutionen spiegeln die weltweite Verurteilung der türkischen Invasion und der anschließenden aggressiven Aktionen gegen die Republik Zypern wider. Diese Resolutionen fordern unter anderem den Abzug der ausländischen Besatzungstruppen, die sichere Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und die Aufklärung des Schicksals der vermissten Personen. Des Weiteren wird darin zur Achtung der Menschenrechte aller Zyprer und zur Wahrung der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Integrität Zyperns aufgerufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2001 zur 4. zwischenstaatlichen Beschwerde Zyperns gegen die Türkei diese wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Zypern verurteilt. Im Jahr 2014 entschied der Gerichtshof in einem neueren Urteil, dass eine gerechte Entschädigung (just satisfaction) zu leisten ist und zwar in Höhe von 30 Millionen Euro, die die Türkei an die Familien der Vermissten zahlen muss, sowie 60 Millionen Euro an die eingeschlossenen griechisch-zyprischen Bewohner der Halbinsel Karpasia. Seit dem Jahr 1975 werden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sowie der beiden High-Level-Abkommen Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage geführt. Das erste dieser Abkommen wurde 1977 unterzeichnet und legte die Leitlinien für die weiteren Verhandlungen fest. Das zweite High-Level-Abkommen, das 1979 unterzeichnet wurde, enthielt Bestimmungen über die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie ausreichende Garantien für die Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Republik Zypern. Es sah des Weiteren vor, dass der Frage der Rückgabe von Famagusta an die rechtmäßigen Bewohner der Stadt Vorrang eingeräumt werden sollte. Von Mai 2015 bis Juni 2017 wurden die einschlägigen Verhandlungen intensiv fortgesetzt, wobei in einer Reihe zentraler Fragen erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Durch die Einleitung eines neuen Verfahrens für substanzielle Verhandlungen wurde Eine Reihe von Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, sowie auch mehrere von anderen internationalen Organisationen verabschiedete Resolutionen spiegeln die weltweite Verurteilung der türkischen Invasion und der anschließenden aggressiven Aktionen gegen die Republik Zypern wider. Diese Resolutionen fordern unter anderem den Abzug der ausländischen Besatzungstruppen, die sichere Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und die Aufklärung des Schicksals der vermissten Personen. Des Weiteren wird darin zur Achtung der Menschenrechte aller Zyprer und zur Wahrung der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Integrität Zyperns aufgerufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2001 zur 4. zwischenstaatlichen Beschwerde Zyperns gegen die Türkei diese wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Zypern verurteilt. Im Jahr 2014 entschied der Gerichtshof in einem neueren Urteil, dass eine gerechte Entschädigung (just satisfaction) zu leisten ist und zwar in Höhe von 30 Millionen Euro, die die Türkei an die Familien der Vermissten zahlen muss, sowie 60 Millionen Euro an die eingeschlossenen griechisch-zyprischen Bewohner der Halbinsel Karpasia. Seit dem Jahr 1975 werden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sowie der beiden High-Level-Abkommen Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage geführt. Das erste dieser Abkommen wurde 1977 unterzeichnet und legte die Leitlinien für die weiteren Verhandlungen fest. Das zweite High-Level-Abkommen, das 1979 unterzeichnet wurde, enthielt Bestimmungen über die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie ausreichende Garantien für die Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Republik Zypern. Es sah des Weiteren vor, dass der Frage der Rückgabe von Famagusta an die rechtmäßigen Bewohner der Stadt Vorrang eingeräumt werden sollte. Von Mai 2015 bis Juni 2017 wurden die einschlägigen Verhandlungen intensiv fortgesetzt, wobei in einer Reihe zentraler Fragen erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Durch die Einleitung eines neuen Verfahrens für substanzielle Verhandlungen wurde Eine Reihe von Resolutionen der Generalversammlung und des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, sowie auch mehrere von anderen internationalen Organisationen verabschiedete Resolutionen spiegeln die weltweite Verurteilung der türkischen Invasion und der anschließenden aggressiven Aktionen gegen die Republik Zypern wider. Diese Resolutionen fordern unter anderem den Abzug der ausländischen Besatzungstruppen, die sichere Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat und die Aufklärung des Schicksals der vermissten Personen. Des Weiteren wird darin zur Achtung der Menschenrechte aller Zyprer und zur Wahrung der Unabhängigkeit, der Souveränität und der territorialen Integrität Zyperns aufgerufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2001 zur 4. zwischenstaatlichen Beschwerde Zyperns gegen die Türkei diese wegen anhaltender Menschenrechtsverletzungen in Zypern verurteilt. Im Jahr 2014 entschied der Gerichtshof in einem neueren Urteil, dass eine gerechte Entschädigung (just satisfaction) zu leisten ist und zwar in Höhe von 30 Millionen Euro, die die Türkei an die Familien der Vermissten zahlen muss, sowie 60 Millionen Euro an die eingeschlossenen griechisch-zyprischen Bewohner der Halbinsel Karpasia. Seit dem Jahr 1975 werden unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen auf der Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats sowie der beiden High-Level-Abkommen Verhandlungen zur Lösung der Zypernfrage geführt. Das erste dieser Abkommen wurde 1977 unterzeichnet und legte die Leitlinien für die weiteren Verhandlungen fest. Das zweite High-Level-Abkommen, das 1979 unterzeichnet wurde, enthielt Bestimmungen über die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Entmilitarisierung sowie ausreichende Garantien für die Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Republik Zypern. Es sah des Weiteren vor, dass der Frage der Rückgabe von Famagusta an die rechtmäßigen Bewohner der Stadt Vorrang eingeräumt werden sollte. Von Mai 2015 bis Juni 2017 wurden die einschlägigen Verhandlungen intensiv fortgesetzt, wobei in einer Reihe zentraler Fragen erhebliche Fortschritte erzielt wurden. Durch die Einleitung eines neuen Verfahrens für substanzielle Verhandlungen wurde
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