DIE ÖFFNUNG VON FAMAGUSTA

Resolution 550 (1984) Verabschiedet vom Sicherheitsrat am 11.Mai 1984 Der Sicherheitsrat, hat auf Ersuchen der Regierung der Republik Zypern die Situation in Zypern geprüft, nachdem er die Ausführungen des Präsidenten der Republik Zypern gehört und den Bericht des Generalsekretärs (S/16519) zur Kenntnis genommen hat, beruft sich auf seine Resolutionen 365 (1974), 367 (1975), 541 (1983) und 544 (1983) und bedauert zutiefst, dass seine Resolutionen nicht umgesetzt wurden, insbesondere Resolution 541 (1983), zeigt sich äußerst besorgt über weitere sezessionistische Handlungen im besetzten Teil der Republik Zypern in Verletzung der Resolution 541 (1983), so auch den vorgeblichen Austausch von Botschaftern zwischen der Türkei und der rechtswidrigen „Türkischen Republik Nordzypern“ sowie das in Erwägung gezogene „ Referendum über die Verfassung“ und die„Wahlen“, sowie andere Handlungen oder angedrohte Handlungen, die das Ziel verfolgen, den vorgeblich unabhängigen Staat zu stabilisieren und die Teilung Zyperns zu konsolidieren, ist äußerst besorgt über die jüngste Androhung einer Besiedelung vonVarosha durch andere Personen als seine Einwohner, bekräftigt seine kontinuierliche Unterstützung für die UN-Friedenstruppe in Zypern, und 1. Bestätigt erneut seine Resolution 541 (1983) und fordert ihre umgehende und wirksame Umsetzung, 2. Verurteilt sämtliche sezessionistischen Handlungen, darunter auch den vorgeblichen Austausch von Botschaftern zwischen der Türkei und der türkisch-zypriotischen Führung, erklärt diese für illegal und ungültig und fordert deren sofortigenWiderruf, 3. Bekräftigt seinen Appell an alle Staaten, die durch sezessionistische Handlungen entstandene sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“ nicht anzuerkennen und fordert sie auf, demsezessionistischenGebilde in keinerWeise Erleichterungen zu gewähren oder es zu unterstützen, 4. Fordert alle Staaten auf, die Souveränität, Unabhängigkeit, territoriale Integrität und Bündnisfreiheit der Republik Zypern zu respektieren, 5. Betrachtet die Versuche, in Varosha andere Personen als seine angestammten Einwohner anzusiedeln als unakzeptabel und fordert die Übergabe dieses Gebiets an die Verwaltung der Vereinten Nationen, 6. Betrachtet jeglichen Versuch der Einmischung in den Status oder die Stationierung der UN-Friedenstruppe in Zypern als Verstoß gegen die Resolutionen der Vereinten Nationen, 7. Ersucht den Generalsekretär, die dringende Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrates 541 (1983) voranzutreiben, 8. Bestätigt das demUN-Generalsekretär erteilte Mandat und ersucht ihn, neue Versuche zu unternehmen im Hinblick auf eine umfassende Lösung des Zypernproblems, inÜbereinstimmungmit den Prinzipien der UN- Charta und den Bestimmungen für eine solche Lösung, wie sie in den einschlägigen UN-Resolutionen, wie auch in der Resolution 541 (1983) und der vorliegenden Resolution, festgelegt wurden, 9. Fordert alle Beteiligten auf, den Generalsekretär in seiner Mission der guten Dienste zu unterstützen, 10. Beschließt, die Situation im Auge zu behalten, mit der Option, im Falle der Nichtumsetzung von Resolution 541 (1983) sowie dieser Resolution umgehende und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, 11. Ersucht den Generalsekretär, die Umsetzung der vorliegenden Resolution voranzutreiben und dem Sicherheitsrat darüber Bericht zu erstatten, sofern die Entwicklung dies erfordert. United Nations

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