Sie nimmt insbesondere den Hinweis des Gerichtshofs zur Kenntnis, dass die Türkei der Entscheidung des vierten zwischenstaatlichen Berufungsverfahrens der Republik Zypern gegen die Türkei aus dem Jahr 2001 nicht in vollem Umfang nachgekommen ist und dass diese Nachgiebigkeit nicht mit einer Genehmigung, Beteiligung oder Komplizenschaft bei einem illegalen Verkauf oder einer illegalen Ausbeutung von griechisch-zypriotischem Eigentum in den besetzten Gebieten vereinbar ist. Die Regierung der Republik Zypern hat auch mit besonderer Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Rechtssache Demopoulos u.a. gegen die Türkei die Türkei nicht von ihren Verpflichtungen zur Einhaltung der Entscheidung des Gerichtshofs über das vierte Zwischenstaatliche entbindet. Er begrüßte die Entscheidung über die Entschädigung für den von den Angehörigen der Vermissten geltend gemachten immateriellen Schaden in Höhe von 30 Millionen Euro. Er betonte, dass die Bemühungen fortgesetzt werden, bis die Ermittlungen zur Klärung des Schicksals aller Vermissten abgeschlossen sind und ihre identifizierten Überreste übergeben werden. Was die Zuerkennung einer Entschädigung für den von den Enklaven (in den türkisch besetzten Gebieten) erlittenen immateriellen Schaden in Höhe von 60 Millionen Euro anbelangt, so begrüßt die Regierung Zyperns, dass der Gerichtshof auf diese Weise ein weiteres Mal die türkische Politik der Menschenrechtsverletzungen sowie den effort of the human rights verurteilt hat, und zwar ungeachtet der Tatsache, dass die von den Enklaven erlittene Verfolgung und das Leid nicht in Geld gemessen werden können, begrüßte die Regierung Zyperns die Tatsache, dass der Gerichtshof auf diese Weise ein weiteres Mal die türkische Politik der Verletzung der Menschenrechte der eingeschlossenen Personen sowie den Versuch, den demographischen Charakter der besetzten Gebiete zu verändern, verurteilt hat. 3. Die Folgen der türkischen Invasion und Besatzung - Zahlen und Fakten u Mehr als ein Drittel (36,2 Prozent) des souveränen Territoriums der Republik Zypern bleibt von der Türkei besetzt. u Etwa 200.000 Griechisch-Zyprioten, ungefähr ein Drittel der damaligen Gesamtbevölkerung, wurden gewaltsam aus dem besetzten Nordteil der Insel vertrieben, wo sie etwa 70 Prozent der Bevölkerung ausmachten; sie haben immer noch nicht das Recht, in ihre Häuser und ihr Eigentum zurückzukehren. Die Türkisch-Zyprioten, die in den freien Gebieten lebten, wurden von ihrer Führung gezwungen, in die besetzten Gebiete zu ziehen. Die Zypernfrage| eine Kurzeinführung 48
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