Obwohl die Türkei die UNESCO-Konventionen von 1954 und 1970 zum Schutz von Kulturgütern ratifiziert hat, hat sie wenig unternommen, um den Vandalismus, die Zerstörung und die Plünderung von griechisch-zypriotischem Kulturgut in den von der türkischen Armee besetzten Gebieten zu stoppen. u Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft - Rechtssache C-439/92, 5. Juli 1994 Der Gerichtshof beschloss, dass nur die von den zuständigen Behörden der Republik Zypern ausgestellten Einfuhr- und Pflanzengesundheitsbescheinigungen von den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft anerkannt werden können. In dem Urteil wird anerkannt, dass der einzige von der Europäischen Gemeinschaft anerkannte zypriotische Staat die Republik Zypern ist. Einfuhr- und Pflanzengesundheitszeugnisse, die von türkisch-zypriotischen Behörden ausgestellt wurden, sind ausgeschlossen, weil eine„Einheit wie die im nördlichen Teil Zyperns gegründete... weder von der Gemeinschaft noch von den Mitgliedstaaten anerkannt wird“. Der Gerichtshof befasste sich mit der Angelegenheit auf Ersuchen des britischen High Court im Anschluss an eine Klage in Großbritannien, die von zypriotischen Exportern von Zitrusfrüchten und Kartoffeln eingereicht worden war. Der High Court bat um eine Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Zypern von 1972 und der Richtlinie 77/93/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft. Der britische High Court bestätigte die Entscheidung des Gerichtshofs im November 1994. Diese wichtige Entscheidung erkannte die Souveränität der Republik Zypern über die gesamte Insel in Bezug auf ihre Beziehungen zur Europäischen Gemeinschaft an. u Loizidou gegen die Türkei, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 18. Dezember 1996 und 28. Juli 1998 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass die Antragstellerin, Frau Titina Loizidou, eine Staatsangehörige der Republik Zypern, rechtmäßige Eigentümerin ihres Eigentums blieb, das sich in den von der türkischen Armee besetzten Gebieten befand. Der Gerichtshof verkündete drei Urteile: über vorläufige Einwände (23. März 1995), über die Begründetheit des Falles (18. Dezember 1996) und über„gerechte Entschädigung“ (28. Juli 1998). In einem Präzedenzfall betrachtete der Gerichtshof die Türkei als Besatzungsmacht, die für die Politik und die Handlungen der Behörden in den besetzten Gebieten verantwortlich ist. Die türkisch-zypriotischen „Behörden“ wurden als die der Türkei „unterstellte lokale Verwaltung“ bezeichnet. Die Zypernfrage| eine Kurzeinführung 44
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