Die Zypernfrage

Resolutionen des UN-Sicherheitsrats verstoßen. Diese Aktionen wurden vom Sicherheitsrat verurteilt, der am 23. Juli 2021 eine Präsidialerklärung abgab, in der die sofortige Rücknahme aller illegalen Aktionen und die vollständige Einhaltung der einschlägigen UN-Resolutionen einschließlich der Übergabe von Varosha an die Verwaltung der Vereinten Nationen gefordert wurde. Diese jüngsten provokativen Handlungen der Türkei haben unweigerlich Auswirkungen auf die Bemühungen des UN-Generalsekretärs und der internationalen Gemeinschaft, ein günstiges Umfeld für die Wiederaufnahme sinnvoller Verhandlungen zu schaffen. Zypern und die Europäische Union Die Republik Zypern unterzeichnete 1972 ein Assoziationsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und beantragte 1990 die Mitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften. Die Europäische Kommission gab 1993 ein positives Avis (Stellungnahme) ab, in dem sie die Bedeutung des Beitritts Zyperns für die Sicherheit und den Wohlstand der Insel und die Lösung der Zypernfrage anerkannte. Der Europäische Rat vereinbarte 1995, dass die Beitrittsverhandlungen mit Zypern sechs Monate nach Abschluss der EU-Regierungskonferenz von 1996 aufgenommen werden sollten. Auf der Europakonferenz in London am 12. März 1998 lud der Präsident Zyperns die türkisch-zypriotische Gemeinschaft ein, sich dem zypriotischen EU-Verhandlungsteam anzuschließen, doch die türkisch-zypriotische Führung lehnte die Einladung ab. Im Dezember 2002 waren alle Kapitel der Verhandlungen mit der EU abgeschlossen, und der Harmonisierungsprozess war beendet. Zypern unterzeichnete am 16. April 2003 in Athen den Beitrittsvertrag, wurde am 1. Mai 2004 Mitglied der EU, nahm an den Wahlen zum Europäischen Parlament 2004 teil und trat am 1. Januar 2008 der Eurozone bei. Gemäß dem dem Beitrittsvertrag beigefügten Protokoll 10 wird die Anwendung des Besitzstandes in den von der Türkei besetzten Gebieten Zyperns bis zur Lösung der Zypernfrage ausgesetzt. In demselben Protokoll wurde die Bereitschaft der EU erklärt, „die Bedingungen einer solchen Lösung im Einklang mit den Grundsätzen, auf denen die EU beruht, zu akzeptieren“. Zypern wird in der ersten Jahreshälfte 2012 zum ersten Mal den rotierenden Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernehmen, und zwar als Teil einer „dreifach geteilten Präsidentschaft“ oder eines Trios über einen Zeitraum von achtzehn Monaten. Die Länder, die das Vorsitztrio im Zeitraum vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Dezember 2012 bilden, sind wiederum Polen, Dänemark und Zypern. Während der UN-Generalsekretär mit seiner Mission der guten Dienste den Rahmen für eine Verhandlungslösung der Zypernfrage geschaffen hat, wird von der EU nun erwartet, dass sie eine zentrale Rolle dabei übernimmt, sicherzustellen, dass jede vorgeschlagene Lösung mit ihren Grundsätzen und Rechtsnormen übereinstimmt. Dies steht in deutlichem Gegensatz zu Die Zypernfrage| eine Kurzeinführung 27

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