Zur Wiederbelebung des Friedensprozesses führte Präsident Tassos Papadopoulos am 16. September 2005 in New York einen Meinungsaustausch mit dem Generalsekretär über die Vorbereitung neuen Bemühungen über die Einigung der Zyperfrage durch die Vereinten Nationen. Außerdem hat sich der Generalsekretär am 31. Oktober mit dem türkisch-zypriotischen Führer Mehmet Ali Talat getroffen. In seinem Bericht an den Sicherheitsrat vom 20. November 2005 stellte der Generalsekretär fest, dass beide Oberhäupter und viele Länder ihn drängten, neue Gespräche im Rahmen seiner Mission der Guten Diensten in Betracht zu ziehen. Präsident Papadopoulos traf daraufhin am 28. Februar 2006 mit dem Generalsekretär in Paris zusammen, wo sie die Lage in Zypern erörterten und die Modalitäten für das Voranschreiten des Prozesses zur Wiedervereinigung der Insel prüften. Sie kamen ferner überein, dass die Wiederaufnahme des Verhandlungsprozesses im Rahmen der guten Arbeit des Generalsekretärs rechtzeitig und auf der Grundlage einer sorgfältigen Vorbereitung erfolgen muss. Das Abkommen vom 8. Juli 2006 Die Wiederaufnahme des Friedensprozesses auf Zypern erhielt durch dieses Ergebnis neuen Auftrieb. Am 3. Juli trafen sich Präsident Papadopoulos und der türkisch-zypriotische Führer Talat am Rande einer Sitzung des Ausschusses für vermisste Personen und in Anwesenheit des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs über Zypern. Darüber hinaus besuchte der UNUntergeneralsekretär für politische Angelegenheiten, Ibrahim Gambari, vom 3. bis 9. Juli Griechenland, die Türkei und Zypern. Im Anschluss an ein gemeinsames Treffen mit Präsident Papadopoulos und Herrn Talat am 8. Juli legte der UN-Untergeneralsekretär die folgenden, von den Parteien vereinbarten„Grundsätze“ vor: 1. Verpflichtung zur Vereinigung Zyperns auf der Grundlage einer bizonalen, bikommunalen Föderation und politischer Gleichheit, wie in den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates festgelegt war. 2. Anerkennung der Tatsache, dass der Status quo inakzeptabel ist und seine Verlängerung negative Folgen sowohl für die Türkisch- als auch für die Griechisch-Zyprioten hätte. 3. Verpflichtung auf die These, dass eine umfassende Regelung sowohl wünschenswert als auch möglich ist und nicht weiter verzögert werden sollte. 4. Einverständnis zur sofortigen Einleitung eines Verhandlungsprozesses, bei dem auf beiden Seiten die Fragen erörtert werden, die das tägliche Leben der Menschen betreffen, und gleichzeitig die Fragen, die sich auf den Inhalt beziehen, wobei beides zu einer umfassenden Lösung beitragen wird. Die Zypernfrage| eine Kurzeinführung 23
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