Die Zypernfrage

uGarantien für die Unabhängigkeit und territoriale Integrität der Republik und den vollständigen oder teilweisen Ausschluss eines Zusammenschlusses mit einem anderen Land oder jeglicher Form der Teilung oder Sezession uDie politische Gleichberechtigung zwischen der griechisch- und der türkisch-zypriotischen Gemeinschaft, wie sie in den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates definiert ist uGarantien gegen ausländische Einmischung und einseitiges Interventionsrecht eines anderen Landes uDer Rückzug ausländischer Streitkräfte gemäß den einschlägigen Resolutionen des UNSicherheitsrats und der Generalversammlung uDie Rückkehr der Vertriebenen und ein Verfahren zur Rückgabe von Eigentum im Einklang mit der Europäischen Konvention und Gerichtsentscheidungen uDas Recht auf Eigentumserwerb und Wohnsitznahme überall in Zypern ohne restriktive Quoten auf der Grundlage ethnischer oder religiöser Kriterien uDie uneingeschränkte Berücksichtigung der Menschenrechte aller Zyprioten gemäß der Europäischen Konvention uDie Heimkehr der illegalen Siedler in die Türkei, mit Ausnahme einer begrenzten Anzahl aus besonderen humanitären Erwägungen uDie Vereinbarkeit einer etwaigen Regelung mit den Verpflichtungen und Rechten der Republik Zypern in der EU uDie vollständige Entmilitarisierung des zypriotischen Staates. Die UN-Verhandlungen, 2002-2004 Dieser Zeitraum markiert die nachhaltigsten Bemühungen um eine umfassende Lösung der Zypernfrage im Rahmen der „Guten Dienste“ des UN-Generalsekretärs. Alle früheren Bemühungen, insbesondere die von 1999-2000, scheiterten an der türkischen Forderung nach Anerkennung des illegalen„Staates“ in den von der Türkei besetzten Gebieten der Republik. Die am 16. Januar 2002 begonnenen direkten Gespräche zwischen Präsident Glafkos Kleridis und dem türkisch-zyprischen Führer Rauf Denktasch brachten keine nennenswerten Fortschritte. In dem Bestreben, bis zum EU-Gipfel in Kopenhagen am 12. und 13. Dezember 2002, auf dem über den Beitritt Zyperns zur EU im Jahr 2004 entschieden werden sollte, eine Einigung zu erzielen, legte Generalsekretär Kofi Annan am 11. November 2002 einen detaillierten Plan für eine umfassende Lösung vor (Annan I). Nach entsprechenden Reaktionen der Parteien wurde der Plan am 10. Dezember 2002 (Annan II) und erneut am 26. Februar 2003 (Annan III) überarbeitet. Die Zypernfrage| eine Kurzeinführung 15

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